Sonntag, 18. September 2011
Rechenfragen
"Einen "geordneten" Staatsbankrott gibt es nicht: Es gibt keine Staats-Insolvenzordnung; es gibt keine Pflicht eines Staates, sich für bankrott zu erklären; es gibt auch kein Recht eines Gläubigers, dessen Zahlungsunfähigkeit feststellen zu lassen; und es gibt keine Instanz, die dies feststellen könnte." Dies schreibt Heribert Prantl in einem aktuellen Kommentar zur Eurokrise in der Süddeutschen Zeitung.
Und er hat Recht.
Denn: Wie soll die Insolvenz eines Staates eigentlich aussehen?
Bevor sich gewisse Politiker-Schlaule populistisch über die Insolvenz eines Staates auslassen, sollten sie sich erst einmal Gedanken dazu machen, was das Vermögen,...
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Teresa HzW - 18. Sep, 18:28 - Rubrik Widerworte