Im oben zitierten Fall [S.k.k.Hoheit] hängt das mehr mit der amtlichen Rechtschreibung zusammen, dass "mehrere vorangestellte Namen und Titel nicht durch Kommas getrennt" werden [§77E2 der amtl. Rechtschreibung].
Bzw. es gäbe noch eine weitere "Regel", die man heranziehen könnte: Nach §78 [amtl. Rechtschreibg] liegt es im Ermessen des Schreibenden, "ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht". Dies gilt v.a. bei Eigennamen, insbesondere bei Eigennamen, die einem Titel, einer Berufsbezeichnung und dergleichen folgen.
Tatsächlich aber kenne ich bei S.k.k.H. die Schreibweise wie oben im Originaleintrag zitiert.
Hach, gar nicht so einfach, all das... ;-)
Ansonsten - wie schön, dass Du wieder einmal vorbei-[lesend]kommentiertest, liebe Melusine.
Was die Abkürzungen in Deinem verlinkten Artikel betrifft, kommentiere ich bei Dir.
:-)
Wi[e]der[W]orte [2]
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Bzw. es gäbe noch eine weitere "Regel", die man heranziehen könnte: Nach §78 [amtl. Rechtschreibg] liegt es im Ermessen des Schreibenden, "ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht". Dies gilt v.a. bei Eigennamen, insbesondere bei Eigennamen, die einem Titel, einer Berufsbezeichnung und dergleichen folgen.
Tatsächlich aber kenne ich bei S.k.k.H. die Schreibweise wie oben im Originaleintrag zitiert.
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Ansonsten - wie schön, dass Du wieder einmal vorbei-[lesend]kommentiertest, liebe Melusine.
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