Das ist ein mir sehr wichtiges Thema, bei dem ich viele Gefahren sehe, wenn die Diskussion sich nicht um begriffliche Schärfe müht (an der mir in anderen Zusammenhänge nicht so gelegen ist).
1. Der verfassungsrechtlich gemeinte Begriff der "Menschenwürde" darf nicht vermischt werden mit allen möglichen Formen von Befindlichkeitsirritationen im zwischenmenschlichen Bereich bis hin zu Ehrverletzungen. Solche Handlungen und Verhaltensweisen sind im Einzelfall verwerflich und verabscheuenswert, haben mit "Menschenwürde" aber nichts zu tun. (Beispielsweise: Mobbing, Beleidigungen, Kränkungen etc.)
2. Die Menschenwürde besteht in der Willensfreiheit und im Selbstzweck des Menschen. In anderen Worten: der Mensch kann sich selbst qua seines Willens (auch widernatürliche) Gesetze geben; außerdem und vor allem: der Mensch (jede, jeder) ist selbst ein Zweck und kein Mittel zum Zweck.
Daraus folgt:
3. Die Menschenwürde wird verletzt
a) wenn der freie Wille gebrochen wird (d.i.: Folter)
b) wenn der Mensch ausschließlich als Mittel zum Zweck betrachtet wird. (d.i.: Sklaverei).
Arbeitsverhältnis sind dann Verstöße gegen die Menschenwürde, wenn sie sich der Sklaverei angleichen: d.h. derjenige/diejenige, die ihre Arbeitskraft verkauft, muss s i c h dabei quasi komplett verkaufen (das kann die Arbeitszeit, die Arbeitsorganisation etc.) betreffen.
Generell ist im Kapitalismus problematisch, dass Arbeitskraft zur Ware wird. Diese Tatsache kann überhaupt nur gerechtfertigt werden, wenn die gesellschaftliche Arbeitsteilung trotzdem so organisiert wird, dass jede/jeder auch jenseits der Erwerbsarbeit Zeit und Kraft zur Entfaltung seiner/ihrer (nicht verwertbaren) Fähigkeiten hat. Eine Wahrnehmung, die den Menschen vollständig in seiner Funktion als "Humankapital" aufgehen lässt, ist in der Tat verfassungswidrig.
Jenseits aller Theorie gibt es aber Hoffnung: Der sogenannte demographische Wandel wird auf Kapitalseite Verhaltensänderungen bewirken. Denn das "Humankapital" wird rar werden und daher besser behandelt werden müssen. Das ändert nichts daran, dass eine solche Weltanschauung und ein solches Menschenbild an sich verwerflich sind.
hans1962 - 24. Feb, 23:30
@Melusine
Erlauben Sie mir bitte eine Ergänzung zu Ihrem Punkt 3:
c) wenn der Mensch zur Deckung seiner Lebensgrundbedürfnisse bewilligungspflichtige Anträge stellen muss
d) wenn der Mensch bezüglich Nahrungsaufnahme beschränkt wird. (Hartz-IV, Regelsatz, Aufwand für Nahrungsmittel zur Deckung des Energieverbrauchs von 2200 kcal, das sind jetzt € 4,49 pro Tag je einzelnem Erwachsenem)
Die Angleichungen von Arbeitsverhältnissen an Sklaverei ergeben sich auch überall dort, wo sie, die Arbeitsverhältnisse, aus der offenen oder indirekten Drohung mit Existenzangst abgeleitet werden.
Deine Hinweise lenken wieder hin zum ursprünglichen Kern meines Blogeintrages, liebe Melusine:
Die Achtung der Menschenwürde in der heutigen Arbeitswelt.
[darum ging es mir vorrangig, als ich die Diskussion vom häuslichen Küchentisch in mein Blog lenkte ;-) - weniger um die verfassungsrechtliche Klärung... wobei das eine vielleicht vom anderen nicht getrennt werden kann...hm...*grübel*...]
Mir scheint der Mensch immer mehr zum [Einsatz]"Mittel" für mehr und höheren Profit missbraucht zu werden.
Dein Hinweis auf die "Sklaverei" bringt mich dabei wieder auf die Kernfrage, zu der hier noch keine[r] etwas schrieb: "Grenzüberschreitungen".
Ich frage mich, ob solche – wie die von mir oben im Eintrag beschriebenen – nicht erste Anzeichen und Auswüchse einer "modernen" Form der Sklaverei des "Humankapitals" Mensch sind? Wenn Mitarbeiter-Kollegen bis in den privaten, häuslichen Bereich hinein von den Chefs ihrer Arbeitgeber mit Arbeits-Aufträgen und Kontrollanrufen/Kontroll-e-mails verfolgt werden.
Sind diese Methoden nicht neue Formen von [Galeeren]-Frondiensten bzw. andere Formen des "Geißelns" – unter dem Deckmäntelchen der Für-Sorge? [vielleicht etwas überspitzt formuliert, jedoch] angesichts der sprunghaften Zunahme psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz – Burnout und Depression – frage ich mich, ob dies nicht auch mit diesen die Würde des Menschen verletzenden Methoden, die eben eine Würde-Grenze überschreiten, zusammenhängen!?
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1. Der verfassungsrechtlich gemeinte Begriff der "Menschenwürde" darf nicht vermischt werden mit allen möglichen Formen von Befindlichkeitsirritationen im zwischenmenschlichen Bereich bis hin zu Ehrverletzungen. Solche Handlungen und Verhaltensweisen sind im Einzelfall verwerflich und verabscheuenswert, haben mit "Menschenwürde" aber nichts zu tun. (Beispielsweise: Mobbing, Beleidigungen, Kränkungen etc.)
2. Die Menschenwürde besteht in der Willensfreiheit und im Selbstzweck des Menschen. In anderen Worten: der Mensch kann sich selbst qua seines Willens (auch widernatürliche) Gesetze geben; außerdem und vor allem: der Mensch (jede, jeder) ist selbst ein Zweck und kein Mittel zum Zweck.
Daraus folgt:
3. Die Menschenwürde wird verletzt
a) wenn der freie Wille gebrochen wird (d.i.: Folter)
b) wenn der Mensch ausschließlich als Mittel zum Zweck betrachtet wird. (d.i.: Sklaverei).
Arbeitsverhältnis sind dann Verstöße gegen die Menschenwürde, wenn sie sich der Sklaverei angleichen: d.h. derjenige/diejenige, die ihre Arbeitskraft verkauft, muss s i c h dabei quasi komplett verkaufen (das kann die Arbeitszeit, die Arbeitsorganisation etc.) betreffen.
Generell ist im Kapitalismus problematisch, dass Arbeitskraft zur Ware wird. Diese Tatsache kann überhaupt nur gerechtfertigt werden, wenn die gesellschaftliche Arbeitsteilung trotzdem so organisiert wird, dass jede/jeder auch jenseits der Erwerbsarbeit Zeit und Kraft zur Entfaltung seiner/ihrer (nicht verwertbaren) Fähigkeiten hat. Eine Wahrnehmung, die den Menschen vollständig in seiner Funktion als "Humankapital" aufgehen lässt, ist in der Tat verfassungswidrig.
Jenseits aller Theorie gibt es aber Hoffnung: Der sogenannte demographische Wandel wird auf Kapitalseite Verhaltensänderungen bewirken. Denn das "Humankapital" wird rar werden und daher besser behandelt werden müssen. Das ändert nichts daran, dass eine solche Weltanschauung und ein solches Menschenbild an sich verwerflich sind.
@Melusine
c) wenn der Mensch zur Deckung seiner Lebensgrundbedürfnisse bewilligungspflichtige Anträge stellen muss
d) wenn der Mensch bezüglich Nahrungsaufnahme beschränkt wird. (Hartz-IV, Regelsatz, Aufwand für Nahrungsmittel zur Deckung des Energieverbrauchs von 2200 kcal, das sind jetzt € 4,49 pro Tag je einzelnem Erwachsenem)
Die Angleichungen von Arbeitsverhältnissen an Sklaverei ergeben sich auch überall dort, wo sie, die Arbeitsverhältnisse, aus der offenen oder indirekten Drohung mit Existenzangst abgeleitet werden.
@Melusine
Die Achtung der Menschenwürde in der heutigen Arbeitswelt.
[darum ging es mir vorrangig, als ich die Diskussion vom häuslichen Küchentisch in mein Blog lenkte ;-) - weniger um die verfassungsrechtliche Klärung... wobei das eine vielleicht vom anderen nicht getrennt werden kann...hm...*grübel*...]
Mir scheint der Mensch immer mehr zum [Einsatz]"Mittel" für mehr und höheren Profit missbraucht zu werden.
Dein Hinweis auf die "Sklaverei" bringt mich dabei wieder auf die Kernfrage, zu der hier noch keine[r] etwas schrieb: "Grenzüberschreitungen".
Ich frage mich, ob solche – wie die von mir oben im Eintrag beschriebenen – nicht erste Anzeichen und Auswüchse einer "modernen" Form der Sklaverei des "Humankapitals" Mensch sind? Wenn Mitarbeiter-Kollegen bis in den privaten, häuslichen Bereich hinein von den Chefs ihrer Arbeitgeber mit Arbeits-Aufträgen und Kontrollanrufen/Kontroll-e-mails verfolgt werden.
Sind diese Methoden nicht neue Formen von [Galeeren]-Frondiensten bzw. andere Formen des "Geißelns" – unter dem Deckmäntelchen der Für-Sorge? [vielleicht etwas überspitzt formuliert, jedoch] angesichts der sprunghaften Zunahme psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz – Burnout und Depression – frage ich mich, ob dies nicht auch mit diesen die Würde des Menschen verletzenden Methoden, die eben eine Würde-Grenze überschreiten, zusammenhängen!?
@HANS1962 und @Melusine
Die Menschenwürde wird verletzt
e. wenn physische oder psychische Gewalt, Unterdrückung oder Ausbeutung am Arbeitsplatz vorkommen.