Gedankenfreiheit – ein Menschenrecht
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nach diesem musikalischen Einstieg erahnen Sie es:
Heute geht es [mir] ums Gedankengut, um die in [Druck]Form gebrachte Meinung, um die veröffentlichte Meinung, um ein Ur-Grundrecht, das endlich flügge wird, ohne das es meine Wiederworte nicht gäbe, vor allem nicht in Form der Widerworte.
Dieses menschliche Ur-Grundrecht wird in diesem Jahr eingezwängt:
Auf der einen Seite vom einhundertsten Geburtstag eines großen, wenn auch sehr umstrittenen Verlegers, der für viele eine Reizfigur, dessen Druckerzeugnisse, vor allem [das] Bild[ende], für viele auch zum Hassobjekt mutierte.
Auf der anderen Seite steht bereits das einhundertste Wiegenfest einer Zeitung vor der Tür, deren veröffentlichte Meinung durch ein Wechselbad der freien Meinungsbildung ging: Die Prawda. Ursprünglich sollten darin nur Arbeiter für Arbeiter schreiben. So hieß es jedenfalls im Leitartikel der ersten Ausgabe:
"Wir möchten, dass sich die Arbeiter nicht auf die Sympathie beschränken, sondern an der Leitung unserer Zeitung aktiv mitarbeiten. Mögen die Arbeiter nicht sagen, Schriftstellerei sei für sie eine ‚ungewohnte‘ Arbeit. […] Man muss nur mutig ans Werk gehen: ein paar Mal wird man stolpern, und dann lernt man schreiben."
1912, im ersten Jahr ihres Bestehens, nahmen die russischen Arbeiter diese Aufforderung gerne an und schrieben mehr als 11.000 Beiträge. Damals waren die Gedanken auch dort noch frei. Heute sieht die Sache etwas anders aus: Das Land steht in der Weltrangliste der Pressefreiheit auf Platz 142 [von 179 dort aufgeführten Ländern]. Beschäftigt man sich mit der Geschichte dieser internationalen Tageszeitung, taucht man zugleich in das geschichtliche Wechselbad der internationalen Pressefreiheit ein.
Es ist ein Menschenrecht, das bereits beim Sturm auf die Bastille – also zur Zeit der französischen Revolution – gegen Ende des 18. Jahrhunderts von den Revoluzzern jenseits des Rheins gefordert wurde. Als "vierte Gewalt" sollte eine unabhängige Presse die Verfehlungen der Herrscher und Politiker offenlegen. Es dauerte allerdings weitere rund 160 Jahre bis sie im Jahr 1948 als Artikel 19 in der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte” der Vereinten Nationen als sogenannte Pressefreiheit mit folgendem Wortlaut Eingang fand:
"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."
1950 wurde sie dann mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Europa eingeführt. Wenige Monate vorher, am 23. Mai 1949, verankerten unsere grundgesetzlichen Gründerväter und Gründermütter die Presse- und Meinungsfreiheit als Artikel 5, als menschenrechtliches Ur-Grundrecht, im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Meinungs- und Pressefreiheit – ein Menschenrecht
Als Menschenrecht steht es jedem Menschen von Geburt an zu. Neben der Meinungs- und Pressefreiheit gibt es weitere Menschenrechte: das Recht auf Leben, auf Freiheit, auf Eigentum, die Religionsfreiheit sowie die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Im Gegensatz zu anderen Gesetzen dürfen diese Ur-Grundrechte nicht verändert oder eingeschränkt werden.
Dies erklärt vielleicht manchem, warum es in Deutschland immer wieder riesige Debatten um Gesetzesänderungen gibt, die mit diesem Grund- und Menschenrecht der Meinungs- und Pressefreiheit im Zusammenhang stehen, weil sie entsprechende Auswirkungen auf unser Ur-Grundrecht der Meinungsfreiheit haben könnten wie etwa die sog. Vorratsdatenspeicherung und das illegale Abhören von Telefongesprächen.
Garant für Demokratie
In einem Land, in dem nicht unabhängig berichtet werden darf, in dem Menschen ihre Meinung nicht frei äußern dürfen, werden auch andere Menschenrechte mit Füßen getreten. Daher ist sowohl die Freiheit zu informieren als auch die des sich frei und ungehindert überall informieren Könnens ein zuverlässiger Gradmesser für die Achtung der universell gültigen Menschenrechte in einem Land. Die Meinungsfreiheit wird damit zu einem Gradmesser der Demokratie in einer Gesellschaft und ihrem Land.
Im digitalen Medienzeitalter ist die Pressefreiheit längst weiter zu fassen: Sie bezieht sich nicht nur auf die gedruckten Medien, wie Zeitungen und Zeitschriften. Daher ist längst von der "Freiheit der Medien" die Rede, wenn es um die Pressefreiheit geht. Und zu den Medien zählt seit Jahrzehnten der Rundfunk[ also Hörfunk und Fernsehen].
Im digitalen Zeitalter sind meines Erachtens auch alle Formen der sogenannten "Neuen Medien“, wie z. B. das Internet und die Social Media darunter zu fassen. [auch wenn unter juristischen Griffelspitzern darüber bisweilen heftig disputiert wird, wie weit der Begriff der berühmten "Pressefreiheit" zu fassen ist].
Allerdings: Presse- [und Medien]-Freiheit sind nicht grenzenlos!
Sie finden ihre Schranken dort, wo sie andere Rechte verletzen [könnten].
Eines davon ist der Schutz der Privatsphäre oder das Recht am eigenen Bild.
Daher darf man nicht ohne Weiteres Bilder von Menschen aufnehmen und diese veröffentlichen. Es bedarf – auch als Journalist der Einwilligung des Abgelichteten. Es sei denn, es handelt sich um einen Prominenten oder eine Person des Öffentlichen Lebens. Aber auch da gibt es wiederum Ausnahmen, die diese Personen vor Gericht erkämpft haben und die zu beachten sind – auch oder gerade im Internet.
KEINE ZENSUR!
Zur Meinungs- und Pressefreiheit gehört im Kern das Zensurverbot! In Ländern, wo Zensur herrscht, ist dieses Menschenrecht kein echtes.
KEINE ZENSUR bedeutet:
Es darf weder eine Vorzensur noch eine Nachzensur geben. Das heißt, dass beispielsweise staatlichen Kontrollorganen [wie jüngst in Ungarn wieder eingeführt oder in China an der Tagesordnung] weder vor Veröffentlichung ein Artikel zur Freigabe vorzulegen ist noch dass nachträglich nach Erscheinen eines Artikels überprüft wird, ob er gegen bestimmte Parteibeschlüsse oder eine bestimmte staatliche Meinung [oder...oder...oder...] verstieß.
KEINE ZENSUR heißt:
Meinungen und Standpunkte müssen ohne Zensur veröffentlicht werden dürfen, vor allem wenn es sich um Kritik am Bestand der Demokratie, um Kritik an öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Zuständen oder öffentlichen Personen handelt. Allerdings kann die Kritik natürlich auch hier wieder in den Rechten einer anderen Person ihre berechtigten Schranken finden, etwa im Strafrecht [Aufhetzung, Verleumdung]. Insofern machen es sich manche mit ihren Äußerungen in social networks wie Facebook [un]bedacht zu einfach.
Ranking der internationalen Pressefreiheit
Wie eng Demokratie und Medienfreiheit zusammenhängen, zeigt die Rangliste der Pressefreiheit, die die Menschenrechtsorganisation "Reporter ohne Grenzen (ROG)" im Januar herausgab. Sie spiegelt die turbulenten Ereignisse des vergangenen Jahres wider, die die Innenpolitik einzelner Staaten vor allem in der arabischen Welt gravierend veränderten. Selbst innerhalb der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verschärfen sich seit einiger Zeit die Gegensätze.
Wundert es hier eine[n] meiner Leser[innen], dass die nordischen Länder diese Rangliste der internationalen Pressefreiheit in 179 Ländern der Welt anführen?
An der Spitze das Freiheitsland - Finnland.
Aufschlussreiche Erkenntnisse gewinnen Sie bei einem Vergleich der Pressefreiheit innerhalb der Europäischen Union [=EU 27]:
Auf der Gesamtliste wie auch im rein europäischen EU-27-Vergleich liegt Deutschland “nur” auf Platz 16.
Das sieht auf den ersten Blick gut aus. Auf den zweiten jedoch schlecht, wenn man sieht, dass aus den europäischen Mitgliedsstaaten zwölf andere Länder eine größere Meinungsfreiheit haben als der große Mitgliedsstaat Deutschland!
Allerdings: Das Land mit der traditionell vermeintlich größten Meinungsfreiheit, Frankreich, bekleckert sich auch nicht mit freiheitlichem Ruhm: Es liegt im Gesamtranking auf Platz 38 und im europäischen Vergleich auf Platz 22!
Der andere große EU-Staat, Polen, ist zwar international auf Platz 18, europäisch jedoch auf Platz 24!
Zu den europäischen Schlusslichtern bei der Pressefreiheit zählen, wenn wundert`s: Spanien, Ungarn, Griechenland und Bulgarien.
Noch bedenklicher stimmen mich die Plätze, auf denen Länder liegen, die in Kürze große internationale Ereignisse ausrichten dürfen, wie Azerbaidschan den European Song Contest oder die Ukraine, die Fußball-Europameisterschaft. Die beiden liegen im Rang so weit hinten (Az auf 162, Ukr auf 116), dass man sich fragt, wieviel man der Berichterstattung aus jenen Ländern in einigen Wochen eigentlich Glauben schenken darf, selbst wenn sie von den eigenen deutschen Medienvertretern erbracht wird. Immerhin sind unsere deutschen Journalisten ja auf die Meinungsäußerungen dortiger – auch offizieller - Stellen angewiesen.
Internationaler Tag der Pressefreiheit
Selbst wenn nun die eine oder der andere “Feiertags”-Skeptiker gleich die Nase rümpfen wird, ist es halt doch wichtig, heute, an diesem dritten Mai, die Fahne der freien Meinungsäußerung hoch gehalten zu haben, denn sie ist der Kern jeder Meinungs- und Presse- sowie Medienfreiheit.
Und schließlich hat die UNO diesen heutigen Welttag der internationalen Pressefreiheit erst im Dezember 1993 eingeführt, will sagen – nächstes Jahr feiern wir hier dann ordentlich diesen Tag… und ja… auch das noch: Noch vor vierzig Jahren wäre sie am heutigen Tag nicht einmal "groß[=voll]jährig“ gewesen… will sagen:
Es gibt noch viel zu tun! Packen wir`s an!
Ein Appell, der mir vor allem unseren staatlichen Einrichtungen, unseren Politiker und den Medien selbst gilt! Die haben noch viel zu tun, um die Meinungsfreiheit zu achten und ihr den Raum zu geben, der ihr eigentlich gebührt.
Insofern war das heute gewiss nicht der letzte Artikel in dieser [Presse-, Medien- und Meinungs]Freiheitlichen Menschenrechts-Sache auf Wi[e]der[W]Orte.
Und falls Sie nun zu kritteln haben, nur zu… ich freu mich auf den Diskurs, es sei denn, ich habe Sie nun alle mit meinen Worten erschlagen...
– hoffentlich nicht ;-)
Teresa HzW - 3. Mai, 07:37 - Rubrik Wiederworte
Alles... echt...?
Oder Spam oder Werbung wie der mit den Lunar-Nike-Shoes?
Also... da ich ja keine[r]m Unrecht tun möchte, bitte melden Sie sich einfach nochmal...
Weil irgendwie schaut Ihr Kommentar eigentlich echt aus![?]